Inhalt
Schulpflege und Schulführung
Schulpflege
Die Schulpflege besteht gemäss Gemeindeordnung mit Einschluss des Präsidenten aus sieben an der Urne gewählten Mitgliedern. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Die Schulpflege ist als leitende und vollziehende Behörde verantwortlich für die politische und strategische Führung der Schule und für alle Belange des Schulwesens zuständig. Die Zuständigkeit der Schulpflege richtet sich nach der Gemeindeordnung sowie der übrigen übergeordneten Gesetzgebung, namentlich der kantonalen Volksschulgesetzgebung.
Bereichsleitung Bildung
Die Bereichsleiterin Bildung ist verantwortlich für die operative Gesamtleitung, die fachliche Führung der Gesamtschule, die übergeordnete Planung und gesamtschulische Entwicklung und für die Umsetzung der strategischen Vorgaben der ganzen Schule.
Schulleitungen
Die Schulleitungen führen ihre Schulen administrativ, personell, finanziell und zusammen mit den Schulkonferenzen pädagogisch. Die jeweils zuständigen Schulleitungen finden sie unter den Schuleinheiten.
Kontakt
Schulpflege und SchulführungDorfplatz 1
Postfach
8810 Horgen
Telefon 044 728 42 77
schulverwaltung@horgen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|