Inhalt
Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Die Aufgabenbetreuung findet am Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag nach dem regulären Unterricht statt und dauert längstens 60 Minuten. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Aufgabenbetreuung nach Erledigung der Hausaufgaben.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Eltern direkt bei der Schulleitung angemeldet. Eine Anmeldung zur Aufgabenbetreuung ist verbindlich für ein Schuljahr.
Es wird ein Elternbeitrag erhoben. Er beträgt Fr. 60.00 pro Jahresstunde und pro Kind. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, welche in der Zeit, in der die Aufgabenbetreuung stattfindet, in der schulergänzenden Betreuung angemeldet sind oder zur Teilnahme verpflichtet werden.
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2024_06_20_Reglement_Aufgabenbetreuung_per_01.08.2024 (PDF, 70.63 kB) | Download | 0 | 2024_06_20_Reglement_Aufgabenbetreuung_per_01.08.2024 |
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Der Besuchsmorgen findet jeweils immer am 1. des Monats statt, sofern dies ein normaler Arbeitstag ist. Da sich die Wochentage gegenüber dem Datum immer wieder verschieben, können Sie uns im Verlauf des Schuljahres an verschiedenen Wochentagen besuchen. So ist es möglich, dem Unterricht bei verschiedenen Lehrpersonen beizuwohnen.
Die Daten der Besuchstage finden Sie jeweils im Kalender auf der Webseite der Schule.
Damit der Besuch für alle ein schönes Erlebnis wird, bitten wir um Einhaltung folgender Regeln:
- Bitte erscheinen Sie pünktlich zum jeweiligen Lektionsbeginn, da der Unterricht normal nach Stundenplan stattfindet.
- Führen Sie Gespräche in der Pause, nicht im Schulzimmer.
- Nehmen Sie Kleinkinder/ jüngere Geschwister nicht zum Unterrichtsbesuch mit.
- Bitte unterlassen Sie das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen während des Besuches und das Versenden von Fotos/Videos.
- Bitte schalten Sie ihr Handy aus.
- Letztlich gilt: Für die Erwachsenen gelten die gleichen Regeln im Schulzimmer wie für die Kinder – leise sein und keine Handys :-)
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Verhaltensregeln Besuchsmorgen (PDF, 269.3 kB) | Download | 0 | Verhaltensregeln Besuchsmorgen |
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht.
Durch die DaZ-Angebote (Anfangs- und Aufbauunterricht) werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen (Hochdeutsch) so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.
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Reglement Jokertage Dispensationen (PDF, 74.89 kB) | Download | 0 | Reglement Jokertage Dispensationen |
Reglement Jokertage Dispensationen Anhang (PDF, 47.08 kB) | Download | 1 | Reglement Jokertage Dispensationen Anhang |
Die Fachstelle Sonderpädagogik der Schule Horgen ist Anlaufstelle für Schulpflege, Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern im Bereich Sonderpädagogik. Sie wirkt mit bei Entscheiden über sonderpädagogische Massnahmen und hat die fachliche Führung des sonderpädagogischen Personals inne. Sie beaufsichtigt im Auftrag der Schulpflege die Förderung aller Sonderschülerinnen und Sonderschüler und überprüft das sonderpädagogische Angebot der Schule Horgen.
Die Kontaktdaten finden Sie unter Fachstelle Sonderpädagogik.
Familienergänzende Angebote finden Sie unter Familienergänzende Betreuung.
Die Schulferien der Schule Horgen werden im Voraus auf die kommenden zwei Jahre fixiert und publiziert. Der 1. Schultag im neuen Schuljahr fällt immer auf den Montag der 34. Kalenderwoche. Schulfrei sind der Fasnachtsmontag, der Gründonnerstag, der Freitag nach Auffahrt und der Chilbimontag. Den aktuellen Ferienplan finden Sie hier. hier.
Die Schulpflege ist bei der Bewilligung von zusätzlichen Dispensationen sehr zurückhaltend.
Die Schule Horgen bietet während den Sommerferien ein Ferienlager an. Im Winter stehen ein Oberstufen- und ein Mittelstufenskilager im Angebot. Die Daten der Lager und die Anmeldemodalitäten werden jeweils in den News veröffentlicht. Zudem erfolgt eine Information über KLAPP an alle Eltern und Erziehungsberechtigten.
Die Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Primarstufe können für die Ferienbetreuung während den Herbstferien, Sportferien, Frühlingsferien und in den Sommerferien (1./4./5. Woche) angemeldet werden:
Die Ferienbetreuung muss im Minimum zwei Tage pro Woche besucht werden. Der Besuch ist nur den ganzen Tag möglich, mit oder ohne Frühstück. Die Kinder müssen spätestens um 9.00 Uhr am Betreuungsort sein und können ihn frühestens ab 17.00 Uhr verlassen. Das Modul E findet ab einer Mindestanzahl von 5 Kindern statt. Das Modul E findet zentral an einem oder mehreren Betreuungsstandorten statt.
Das Anmeldeformular für die jeweilige Ferienbetreuung finden Sie unter Online-Dienste.
Informationen über die Ausbildung "Feuerwehr" an den Kindergärten und Schulen der Gemeinde Horgen erhalten Sie hier.
In enger Zusammenarbeit von Schulpflege, Pro Senectute und den Delegierten der Lehrerschaft wurden die Rahmenbedingungen für das Konzept "Generationen im Klassenzimmer" (GiK) ausgearbeitet.
Seit November 2008 steht auch Horgner Lehrpersonen und ihren Schulklassen die Möglichkeit offen, eine Seniorin oder einen Senioren als regelmässigen Gast bei sich im Klassenzimmer zu begrüssen. Auch im Kindergarten und Betreuungsbereich kann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Die Seniorinnen und Senioren unterstützen die Lehrpersonen und das Betreuungspersonal bei ihrer Arbeit und bringen nebst ihrer Lebenserfahrung viel Geduld und Freude am Zusammensein mit Kindern oder Jugendlichen mit. Sie schenken den Schülerinnen und Schülern Zeit, haben ein offenes Ohr für ihre Anliegen, helfen ihnen weiter, ermutigen, üben und erklären.
Die Verantwortung für den Unterricht liegt jederzeit bei den Lehrpersonen und dem Betreuungspersonal. In den Rahmenbedingungen sind die Kompetenzen klar geregelt.
Das Konzept "Generationen im Klassenzimmer" soll Brücken schlagen zwischen Jung und Alt und ein Gewinn für alle Beteiligten sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.
Interessierte Seniorinnen und Senioren können an den Schulbesuchstagen der einzelnen Schuleinheiten einen Einblick in den Schulalltag erhalten. Die Daten der Besuchstage sind auf den Websites der einzelnen Schuleinheiten sichtbar.
Die Zusammenarbeit von Eltern, Klassenlehrperson, IF-Fachlehrperson, Therapiepersonal und Schulpsychologischem Dienst (SPD) bildet die Grundlage für die bestmögliche Förderung des Kindes.
Die Meldung von Jokertagen bzw. die Beantragung von Dispensationen können Sie über die Formulare in den Online-Diensten veranlassen. Das ab 1. August 2024 geltende Reglement sowie den dazugehörigen Anhang finden Sie hier.
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Reglement Jokertage Dispensationen (PDF, 74.89 kB) | Download | 0 | Reglement Jokertage Dispensationen |
Reglement Jokertage Dispensationen Anhang (PDF, 47.08 kB) | Download | 1 | Reglement Jokertage Dispensationen Anhang |
Das Kinderbüro ist Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Horgen und organisiert in verschiedenen Wohnquartieren Freizeitangebote für Kinder der 1. bis 6 Klasse.
Das Team kommt, gut erkennbar an ihren roten Kinderbüro-T-Shirts, mit verschiedenen Spielgeräten und Farben, Holz, Speckstein,Karton etc. zum kreativen Austoben in die Quartiere in Horgen. Während der kälteren Jahreszeiten sind wir in verschiedenen Räumlichkeiten der Gemeinde Horgen.
Die Ideen der Kinder fliessen in die Gestaltung der Nachmittage mit ein. Somit wird den Kindern ein abwechslungsreiches Experimentier- und Lernfeld geboten. Auf diese Weise werden Kreativität und Sozialkompetenz gefördert. Die Kinder werden dabei von ausgebildeten (oder sich in Ausbildung befindenden) Sozialarbeitenden/ Soziokulturelle Animator/innen HF/FH begleitet.
Die Angebote (siehe www.kinderbuero-horgen.ch) sind in der Regel gratis und es benötigt meist keine Anmeldung. Das Kinderbüro ist keine Betreuungsstätte. Die Kinder können später kommen oder auch früher gehen. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Kind selbstständig oder mit einem anwesenden Geschwister nach Hause gehen kann.
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es erfordert, kann die Schulpflege die Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen. In diesem Fall muss ein schriftliches Gesuch an die Schulpflege gerichtet werden.
Unabhängig vom Entwicklungsstand eines Kindes ist ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten vom Gesetz her nicht möglich.
Die Schulen Bergli, Tannenbach, Rotweg und Oberstufe sind Kooperationsschulen. Im Kanton Zürich gibt es zurzeit 23 Schulen, die als Ausbildungszentren der Pädagogischen Hochschule im ersten Ausbildungsjahr zur Orientierung der Studierenden dienen. In Horgen sind das 14 Dienstage; jeweils 7 im Wintersemester (September bis Dezember) und 7 im Sommersemester (März bis Mai). Dazu kommt das erste Praktikum (P1) im Januar.
Aber was heisst das konkret?
Erste Erfahrungen ermöglichen:
- Gut 30 Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) kommen jeweils am Dienstag nach Horgen und werden hier vom Kooperationsschulleiter einzelnen Lehrpersonen und ihren Klassen zugewiesen. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer beobachten den Unterricht und lernen verschiedene Stufen kennen, und besonders wichtig: Die Studierenden erhalten schnell einmal die Gelegenheit, selber zu unterrichten. Auf diese Weise erfahren sie hautnah, was es heisst, Lehrerin oder Lehrer zu sein.
Was bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klassen?
- Sie erleben eine abwechslungsreiche Situation: An einem Dienstag befinden sich zusätzlich zwei bis drei Studierende im Klassenzimmer, die in einzelnen Sequenzen die Tätigkeit der Klassenlehrperson übernehmen und den Unterricht mitgestalten. Sie wirken aber auch im Sinne von Lernberaterinnen und -beratern, indem sie einzelnen Kindern helfend und unterstützend zur Seite stehen.
Wertvolle Kontakte
- Die Ausbildungssituation in den betreffenden Klassen hat durchaus Vorteile: Die Schülerinnen und Schüler profitieren von zusätzlichen "Expertinnen" und "Experten". Die Klassenlehrpersonen ihrerseits diskutieren mit den angehenden Lehrpersonen wichtige Themen aus ihrer Schulpraxis - und sind dadurch einer ständigen "Erneuerung" unterworfen. Sie entwickeln sich zu eigentlichen "Fachleuten des Lernens", was letztlich wieder der ganzen Schule zu Gute kommt. Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer lernen nicht nur Unterrichtsgestaltung und Klassenführung, sondern auch die Schule als Ganzes kennen. Wenn möglich nehmen sie an Sitzungen, Gesprächen und weiteren Veranstaltungen teil und erhalten Einblick in die Arbeit von Fachlehrkräften (Handarbeit, Förderunterricht, Sport etc.).
Fachliche Betreuung
- Betreut werden die Studierenden einerseits von den Horgner Lehrpersonen, den Kooperationsschullehrpersonen, andererseits aber auch von Fachpersonen (Mentoren) der Pädagogischen Hochschule. Damit die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten möglichst gut funktioniert, übernimmt der Kooperationsschulleiter organisatorische und inhaltliche Aufgaben. Er ist für diese Tätigkeit von der PHZH angestellt.
Die Praxistage, wie sie von der PHZH bezeichnet werden, dauern zwei Semester, rund 14 Dienstage. Die Studierenden setzen anschliessend ihre Ausbildung zur Kindergarten-, Primar- oder Sekundarlehrperson fort, während Horgen wieder eine neue Gruppe von Studierenden empfängt und in den Schulalltag einführt. Eltern, deren Kinder den Unterricht bei Kooperationsschullehrpersonen besuchen, werden über die Ausbildungssituation informiert.
Leitung
Andrea Gautschi, Primarlehrerin
Schulhaus Bergli
Püntstrasse 6
8810 Horgen
andrea.gautschi@schule.horgen.ch
Weitere Informationen finden Sie unter: www.casadahorgen.ch.
Kopfläuse kommen weltweit vor. Sie sind zwar harmlos, verbreiten sich aber schnell weiter, wenn nichts unternommen wird. Für Betroffene ist dies unangenehm und kann dazu führen, dass Kinder ausgegrenzt werden. Die Übertragung erfolgt von Kopf zu Kopf z.B. bei Spiel, Sport in der Schule oder im Verein. Das Auftreten ist nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor Befall. Unter keinen Umständen sollte ein Befall verheimlicht werden. Auch in unserer Schule treten Kopfläuse auf. Nur das sofortige Melden und Behandeln eines Befalls und die gute Zusammenarbeit mit der Schule und der Kopflausfachfrau versprechen Erfolg und verhindert die Weiterverbreitung von Kopfläusen.
Weitere Informationen zum Thema Läuse erhalten Sie unter www.lausinfo.ch.
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Konzept_Kopfläuse (PDF, 481.05 kB) | Download | 0 | Konzept_Kopfläuse |
Menüplan
Den aktuellen Menüplan für das Mittagessen in der schulergänzenden Betreuung finden Sie jeweils unter folgendem Link.
Prüfungsvorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien
Die Schule Horgen bietet Prüfungsvorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien und Berufsmittelschule (BMS) an. Das Angebot besteht für Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse und der 2. und 3. Oberstufenklassen (Abteilungen A und B).
Die Kurse sind ausgerichtet auf die Fächer Deutsch und Mathematik (6. Primarklasse) sowie zusätzlich für die Oberstufe Französisch und Englisch (BMS).
Die Kurse beginnen nach den Herbstferien und werden während 14 Wochen durchgeführt. Die Kurse enden in der 1. Schulwoche nach den Sportferien.
Für die Prüfungskurse können sich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe anmelden, welche sich über einen Notendurchschnitt von mindestens 5.25 in den Prüfungsfächern ausweisen können. Es sind die Noten des letzten Zeugnisses der 5. Primarklasse massgebend. An der Sekundarstufe ist eine Empfehlung der Klassenlehrperson erforderlich.
Die Schülerinnen und Schüler haben nach Anweisung der Kursleitung Hausaufgaben zu erledigen.
Anmeldung
Die Eltern jener Schülerinnen und Schüler, welche die Zulassungskriterien erfüllen, melden ihre Kinder für die Prüfungsvorbereitungskurse bis Ende der 37. Kalenderwoche an. Die Anmeldeformulare können bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Elternbeitrag und Kursbestätigung
Der Elternbeitrag beträgt Fr. 100.00 pro Kind. Die Eltern erhalten von der Schulverwaltung eine Kursbestätigung und Rechnung. Die Anmeldung ist verbindlich, es erfolgt keine Rückerstattung.
Reglement
Das Reglement steht Ihnen zum Download bereit.
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Reglement_fur_die_Prufungsvorbereitungskurse.pdf (PDF, 457.83 kB) | Download | 0 | Reglement_fur_die_Prufungsvorbereitungskurse.pdf |
Schulergänzende Betreuung
Die Schule Horgen stellt für alle Schülerinnen und Schüler ab Kindergartenstufe ein umfassendes und professionelles Angebot an schulergänzenden Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Angebot der schulergänzenden Betreuung besteht aus verschiedenen Modulen, die in den bestehenden Schulablauf integriert und unterrichtsergänzend gestaltet sind. Das Betreuungsangebot kann modular genutzt werden.
Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe steht ein eigenes Anmeldeformular zur Verfügung, da in der Oberstufe nur das Modul B angeboten wird.
Die Anmeldeformulare finden Sie unter Online-Dienste. Das Reglement finden Sie hier und die Tarifordnung hier.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter: http://www.spdhorgen.ch
Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen Umfeld auswirken. An wen richtet sich das Angebot?
- Schülerinnen und Schüler erhalten vor Ort rasche, unbürokratische Hilfe, Beratung bei sozialen und persönlichen Problemen sowie Unterstützung in Krisensituationen.
- Lehrpersonen werden in ihrem Erziehungsauftrag unterstützt und für soziale Fragestellungen sensibilisiert. Problematische Situationen von Einzelpersonen, aber auch von Gruppen, werden auf Wunsch der Lehrperson beziehungsweise der Schule gemeinsam aufgegriffen und bearbeitet.
- Eltern können Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen sowie bei sozialen und persönlichen Problemen ihres Kindes in Anspruch nehmen.
- Die Schulleitung und das Schulhausteam werden in der Erarbeitung und Durchführung von auf das Schulhaus zugeschnittenen Interventions-, Integrations- und Präventionsmassnahmen unterstützt.
In Horgen wird die Schulsozialarbeit in allen Schuleinheiten angeboten.
Die Schule Horgen bietet den Schülerinnen und Schülern eine Reihe von Sportkursen an, die von Fachleuten geleitet werden.
Sie können sich direkt auf der Website www.freiwilligerschulsport.ch für den Schulsport der Schule Horgen anmelden.
Die Kurse werden als Semesterkurse angeboten und 2mal jährlich ausgeschrieben (Juni und Februar). Ist die maximale Anzahl Teilnehmer erreicht, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Kinder beim Amt für Jugend und Sport angemeldet werden.
Bestimmungen
Die Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Bei Kursabbruch erfolgt keine Rückerstattung.
- Die Kurskosten betragen Fr. 30.00 pro Semester.
- Die Teilnehmer verpflichten sich den Kurs regelmässig zu besuchen.
- Die Anmeldung gilt jeweils für ein Semester.
- Kurse mit schwacher Beteiligung können nachträglich aus dem Programm gestrichen werden.
Die Schule Horgen pflegt und fördert mit verschiedenen Aktionen und Massnahmen die Kultur des Gehens. Ein Schulweg, der zu Fuss zurückgelegt wird, trägt einerseits zur Gesundheit der Kinder bei und macht anderseits die Pflege von Freundschaften möglich.
Bringen und Holen
Die Mitarbeitenden der Schule Horgen und die anderen Schulkinder schätzen es, wenn die Eltern ihr Kind nicht zur Schule fahren beziehungsweise mit dem Auto von der Schule abholen. Damit wird ein persönlicher Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit der Schulkinder geleistet.
Tipps für einen gelungenen Schulstart
- Üben Sie mit Ihrem Kind zu Fuss den Weg von zu Hause zum Kindergarten/zur Schule schon vor dem Beginn des Schuljahres.
- Begleiten Sie Ihr Kind auch während der ersten Schulwoche, oder länger, zu Fuss.
- Treffen Sie Abmachungen mit Ihrem Kind, mit welchen Kindern aus der Klasse es gemeinsam gehen kann und wie es sich auf dem Weg verhalten soll.
Verantwortung
Dennoch: Der Schulweg ist und bleibt in der Verantwortung der Eltern. Es braucht deren Hilfe, damit die Kinder den Schulweg gut meistern können.
Reglement Schulweg und Schülertransport
Hier finden Sie das gültige Reglement sowie den entsprechenden Anhang über den Schulweg und den Schülertransport.
Alle Eltern erhalten für ihre schulpflichtigen Kinder zu Beginn des Schuljahres einen Zahngutschein. Dieser ist bei sämtlichen Zahnärztinnen und Zahnärzten einlösbar. Bei Kindern, deren Eltern vom Kanton individuelle Verbilligungen der Krankenkassenprämien erhalten, trägt die Gemeinde auf Antrag der Eltern 25 % der Behandlungskosten.
Die Kosten des gesetzlich vorgeschriebenen Minimaluntersuches gehen zu Lasten der Schule. Darüber hinausgehende Untersuchungen oder Behandlungen gehen zu Lasten der Eltern oder deren Krankenversicherung.
Die Eltern versichern ihre Kinder gegen Unfall.
Zu Lasten der Schule sind alle Schülerinnen und Schüler für folgende Leistung versichert:
- bei Invalidität Fr. 50'000.00 bis Fr. 175'000.00 steigend (abgestuft je nach Invaliditätsgrad)
Diese Versicherung gilt für alle Ereignisse aus dem Schulbetrieb, einschliesslich der durch die Schule organisierten Lager und Anlässe von maximal 15 Tagen Dauer. Die Schülerunfallversicherung wird unabhängig von privaten Versicherungen leistungspflichtig.
Die Zuteilungen auf Schuljahresbeginn (Schulhaus, Lehrperson) werden jeweils Mitte Mai vorgenommen.
Die Schulpflege geht dabei nach festen Richtlinien vor; für die Kindergarten- und die Primarstufe sind dies in erster Linie geografische Gesichtspunkte. Für die Sekundarstufe entfällt dieses Kriterium, weil es in Horgen nur ein Oberstufenzentrum gibt.
Es besteht die Möglichkeit, ein begründetes Zuteilungsgesuch an die Schulverwaltung zu richten. Der Versand der Klassenzuteilungen erfolgt jeweils Mitte Mai.
Die Verordnungen über die Schülerzuteilungen finden Sie hier:
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Schülerzuteilung Oberstufe (PDF, 2.15 MB) | Download | 0 | Schülerzuteilung Oberstufe |
Schülerzuteilung Kindergartenstufe (PDF, 2.41 MB) | Download | 1 | Schülerzuteilung Kindergartenstufe |
Schülerzuteilung Primarstufe (PDF, 85 kB) | Download | 2 | Schülerzuteilung Primarstufe |
An der Oberstufe Horgen wird die Dreiteilige Sekundarschule geführt. Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B und C). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel in eine andere Abteilung kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Voraussetzung ist ein Antrag der Lehrperson oder ein Gesuch der Eltern.
Der Unterricht dauert am Vormittag in der Regel von 07.30 - 11.45 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler können sich von 11.45 - 12.00 Uhr unter Aufsicht in den Eingangshallen der beiden Schulhäuser aufhalten.
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GrundanforderungenSekABC.pdf (PDF, 17.24 kB) | Download | 0 | GrundanforderungenSekABC.pdf |
Beiträge können jährlich ausgesprochen werden für:
- die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie in Ausbildung stehenden erwachsenen Personen (Stipendium).
- bedürftige und in Not geratene Familien und Einzelpersonen.
Ein Stipendiengesuch kann einmal jährlich im Sommer eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Stipendiengesuche wird in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht.
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Merkblatt über die Bestimmungen zur Gewährung von Fondsbeiträgen (PDF, 212.02 kB) | Download | 0 | Merkblatt über die Bestimmungen zur Gewährung von Fondsbeiträgen |
- Logopädie
- Psychomotorik
- Psychotherapie
In der Regel werden die Therapien auf Grund einer entsprechenden Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes eingeleitet.
Die Gemeindepolizei organisiert und erteilt den Verkehrsunterricht an der Schule Horgen. Der Unterricht findet an der Kindergarten-, Primar- sowie Sekundarstufe statt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei Umzug innerhalb der Gemeinde veranlasst die Schulverwaltung eine neue Zuteilung, sofern der neue Wohnort nicht innerhalb der bisherigen Zuteilungsgrenze liegt. Kinder in Abschlussklassen (2./3. Kindergartenjahr, 3. oder 6. Primarklasse) bleiben bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse.
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Zeckenmerkblatt.pdf (PDF, 23.38 kB) | Download | 0 | Zeckenmerkblatt.pdf |
Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres. Auf der Kindergarten- und der 1. Primarstufe werden keine Noten verteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche.
Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse finden Sie hier.