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Schulpflege und Schulführung

Schulpflege

Die Schulpflege besteht gemäss Gemeindeordnung mit Einschluss des Präsidenten aus sieben an der Urne gewählten Mitgliedern. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Die Schulpflege ist als leitende und vollziehende Behörde verantwortlich für die politische und strategische Führung der Schule und für alle Belange des Schulwesens zuständig. Die Zuständigkeit der Schulpflege richtet sich nach der Gemeindeordnung sowie der übrigen übergeordneten Gesetzgebung, namentlich der kantonalen Volksschulgesetzgebung.

Bereichsleitung Bildung

Die Bereichsleiterin Bildung ist verantwortlich für die operative Gesamtleitung, die fachliche Führung der Gesamtschule, die übergeordnete Planung und gesamtschulische Entwicklung und für die Umsetzung der strategischen Vorgaben der ganzen Schule.

Schulleitungen

Die Schulleitungen führen ihre Schulen administrativ, personell, finanziell und zusammen mit den Schulkonferenzen pädagogisch. Die jeweils zuständigen Schulleitungen finden sie unter den Schuleinheiten.

Kontakt

Schulpflege und Schulführung
Dorfplatz 1
Postfach
8810 Horgen

Telefon 044 728 42 77
schulverwaltung@horgen.ch

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